EC genehmigt rumänisches Programm zur Unterstützung von Investitionen in Batterien und Solarmodule

Feb 20, 2023

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Quelle: energynomics.ro

 

Romanian scheme of 259 million euros

 

Die Europäische Kommission hat am Mittwoch nach den EU-Beihilfevorschriften eine rumänische Regelung in Höhe von 259 Millionen Euro genehmigt, die teilweise über die Wiederherstellungs- und Resilienzfazilität („FRR“) bereitgestellt wird, um Investitionen in die Produktion, Montage und das Recycling von Batterien, Zellen und Batterien zu unterstützen Photovoltaik-Module, laut einer Pressemitteilung der Institution.

 

Laut Financialintelligence zielt das Programm darauf ab, die regionale Entwicklung Rumäniens zu unterstützen und die strategischen Ziele der EU im Zusammenhang mit dem ökologischen Übergang zu fördern.

 

Das Programm mit einem geschätzten Budget von 259 Millionen Euro wird nach der positiven Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Rumäniens durch die Kommission und seiner Annahme durch den Rat teilweise von der FRR finanziert. Die Maßnahme zielt darauf ab, zur regionalen Entwicklung beizutragen, indem sie auf Sektoren mit wachsender Nachfrage abzielt, was die Schaffung neuer Arbeitsplätze, die qualifizierte Arbeitskräfte erfordern, sowie eine nachhaltigere und wettbewerbsfähigere Wirtschaft unterstützen und den grünen Übergang Rumäniens und der EU fördern wird.

 

Im Rahmen der Regelung, die bis zum 31. Dezember 2024 läuft, werden Beihilfen in Form von direkten Zuschüssen an Unternehmen gewährt, die in der Herstellung, Montage und dem Recycling von Batterien, Zellen und Fotovoltaikmodulen und -paneelen tätig sind und sich in förderfähigen Gebieten in Rumänien befinden für Regionalbeihilfe. Diese Gebiete sind in der Fördergebietskarte Rumäniens für den Zeitraum 1. Januar 2022 – 31. Dezember 2027 festgelegt, in der auch die maximale staatliche Beihilfe angegeben ist, die pro Begünstigten in jedem dieser Gebiete gewährt werden kann.

 

Die Kommission stellte fest, dass die Maßnahme zur regionalen Entwicklung Rumäniens beiträgt und dass sie für die Entwicklung der in der Fördergebietskarte des Landes aufgeführten Gebiete notwendig und angemessen ist. Darüber hinaus ist die Beihilfe verhältnismäßig, da sie auf das notwendige Minimum beschränkt ist und die in der Fördergebietskarte Rumäniens festgelegten Höchstbeträge nicht überschreiten wird. Schließlich sind die negativen Auswirkungen der Maßnahme in Form von Wettbewerbsverzerrungen und Auswirkungen auf den Handel zwischen Mitgliedstaaten begrenzt.

 

Angesichts dieser Erwägungen genehmigte die Kommission die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften.

 

 

 

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