Quelle:greentechmedia.com

Der US-Gerichtshof für internationalen Handel hat am Freitag eine vorübergehende Sperre für das Angebot der Trump-Administration zur Ausweitung der Zölle nach Abschnitt 201 auf bifaziale Solarmodule verlängert.
Die Verlängerung bedeutet, dass importierte bifaziale Solarmodule weiterhin zollfrei in die Vereinigten Staaten gelangen können, trotz zahlreicher Versuche der Trump-Administration, Zölle auf diese Produkte zu erheben.
Die jüngste Intrige im Hin und Her zu den Zöllen nach Abschnitt 201 betrifft die im Oktober veröffentlichte Präsidentschaftsproklamation. Diese Proklamation dehnte die Tarife des Abschnitts 201 auf bifaziale Solarprodukte aus und erhöhte die Tarife von 15 auf 18 Prozent im letzten Jahr, während gleichzeitig die Tür für eine mögliche Tarifverlängerung geöffnet wurde.
Solarunternehmen wie Invenergy Renewables und Clearway Energy argumentierten, dass die Behandlung bifazialer Solarenergie durch die Proklamation rechtswidrig sei, da ein separates Verfahren vor dem US-Gerichtshof für Internationalen Handel anhängig ist, das Versuche des US-Handelsbeauftragten anfecht, die bifaziale Zollbefreiung aufzuheben. Dieses Gericht erließ eine einstweilige Verfügung über bifaziale Tarife, während der Fall entschieden ist.
Obwohl Richter Gary Katzmann diese einstweilige Verfügung nicht auf die Proklamation des Präsidenten ausgeweitet hat, hält die am Freitag verlängerte einstweilige Verfügung die Regierung davon ab, Zölle für bifaziale Produkte einzuführen.
Ursprünglich hatte die USTR im Juni 2019 bifaziale Solarprodukte von den Tarifen nach Section 201 ausgeschlossen. Nur wenige Monate später, im Oktober desselben Jahres, widerrief die Agentur die Ausnahme.
Neu veröffentlichte Dokumente zeigen den Druck der Industrie, die Zölle auszuweiten
Dokumente, die Greentech Media im Rahmen einer Anfrage nach dem Freedom of Information Act erhalten hat, deuten darauf hin, dass USTR von einem Teil der Solarindustrie, einigen Gesetzgebern auf dem Capitol Hill und dem Weißen Haus, unter Druck gesetzt wurde, seine Entscheidung zu aktualisieren.
Am Tag nach der Veröffentlichung des Ausschlusses im Bundesregister schickte Kathleen Weiss, Vizepräsidentin für Bundesangelegenheiten von First Solar, dem damaligen stellvertretenden US-Handelsbeauftragten Jeffrey Gerrish eine E-Mail mit Bedenken bezüglich des Ausschlusses, wie die Dokumente zeigen.
„Unsere Entscheidung, das Timing einer zusätzlichen US-Fazilität zu beschleunigen, war direkt an die Ansicht von First Solar von einem stabilen US-Markt mit fairen Preisen gebunden, die aufgrund der 201 Zölle auf gleichen Wettbewerbsbedingungen beruhen“, schrieb Weiss.
First Solar kündigte Pläne an, seine US-Produktion im Jahr 2018 auszubauen, und gehört zu den größten Nutznießern der Zölle. Das liegt daran, dass First Solar'Shin-Film-Technologie, selbst wenn sie außerhalb der USA hergestellt wird, nicht unter den Geltungsbereich der Zölle fällt.
Am 17. Juni, vier Tage nach der Veröffentlichung des Ausschlusses, bemerkte ein Berater von Gerrish in einer E-Mail an einen Kollegen, dass das Büro „jetzt Druck von der anderen Straßenseite und anderen Behörden“ in Bezug auf den Ausschluss erhielt. USTR befindet sich im Winder Building, das sich gegenüber dem Eisenhower Executive Office Building gegenüber der 17th Street NW befindet, wo die meisten Mitarbeiter des Weißen Hauses ihre Büros haben.
Aufzeichnungen zeigen, dass USTR auch Gespräche mit Sen. Rob Portman und Sen. Sherrod Brown, beide aus Ohio, geplant hatte, um den Ausschluss zu besprechen.
Republikanische Senatoren, darunter Thom Tillis, Lindsay Graham und Cory Gardner, schickten einen Brief an die USTR, um den Ausschluss nach seiner Einführung zu unterstützen.
Der bifaziale Ausschluss hat nicht nur den Gesetzgeber gespalten, sondern auch die Solarindustrie gespalten. Während US-Hersteller wie First Solar und Hanwha Q Cells sie unterstützen und sich nach der Bekanntgabe des Ausschlusses mit USTR trafen, tut dies die größte Handelsgruppe der Branche, die Solar Energy Industries Association, nicht.
SEIA ist auch Petent in der beim US-Gericht für internationalen Handel eingereichten Klage. Dieses Gericht entscheidet noch, ob es die einstweilige Verfügung auf die Proklamation des Präsidenten ausdehnen wird, wie es SEIA und andere beantragt haben. Die einstweilige Verfügung kann nur einmal verlängert werden, was darauf hindeutet, dass Richter Katzmann in den nächsten zwei Wochen über die einstweilige Verfügung entscheiden wird.









