Mehrwertsteuer auf Solar- und Batteriespeicher in Großbritannien

Oct 19, 2023

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Quelle: solarenergyuk.org

 

cuts VAT on energy efficiency 10

 

Im Rahmen der Frühjahrserklärung 2022 gab die Bundeskanzlerin die begrüßenswerte Ankündigung bekannt, dass die Mehrwertsteuer auf den Einbau energiesparender Materialien (ESMs) in Wohnimmobilien vom 1. April 2022 bis zum 31. März 2027 in Großbritannien 0 % betragen wird. Dies ist eine Senkung des derzeitigen Satzes von 5 % und eine Änderung, die Solar Energy UK und andere Branchenverbände gefordert hatten. Die Maßnahme soll Anreize für die Einführung von ESMs im Einklang mit den Netto-Null-Zielen der Regierung schaffen.

 

Zusammenfassung der Änderungen:

 

  • Die Mehrwertsteuer auf eine Reihe von inländischen Energieeffizienz- und erneuerbaren Energieanlagen, einschließlich Solaranlagen, beträgt in Großbritannien jetzt 0 %. Dies ist eine Reduzierung gegenüber dem vorherigen Satz von 5 % bis 20 %.
  • Förderfähig sind Anlagen, die auf der Liste der Energiesparmaßnahmen (ESMs) der Regierung aufgeführt sind. Die Liste ist unter https://www.gov.uk/guidance/vat-on-energy-saving-materials-and-heating-equipment-notice-7086 verfügbar.
  • Der ermäßigte Steuersatz gilt vom 1. April 2022 bis zum 31. März 2027, sofern die Regierung keine weiteren Gesetze zur Verlängerung seiner Umsetzung erlässt.

 

Was bedeutet das für Solarsysteme?

 

Auf der Liste der ESM sind Solarthermie- und PV-Anlagen aufgeführt. Ihre Lieferung und Installation unterliegen nun in Großbritannien der Mehrwertsteuer von 0 %.

 

In Nordirland bleiben die bisherigen Regeln in Kraft. Dies bedeutet, dass Solarenergie einer Mehrwertsteuer von 20 % unterliegt, es sei denn, es gilt ein ermäßigter Steuersatz von 5 %. Dies hängt von der Erfüllung einer Reihe sozialer Bedingungen oder des „60 %-Tests“ ab.


Die relevanten sozialen Bedingungen sind unter Abschnitt 2.3 unter https://www.gov.uk/guidance/vat-on-energy-saving-materials-and-heating-equipment-notice-7086 aufgeführt.

Der 60 %-Test bedeutet, dass, wenn die Kosten der im Rahmen einer Installation gelieferten Materialien (z. B. Solarpaneele) mehr als 60 % der Gesamtkosten der Installation ausmachen, der ermäßigte Mehrwertsteuersatz nur für die für die Installation erforderlichen Arbeitskräfte gilt Materialien, nicht das Material selbst.

 

Ein ausgearbeitetes Beispiel finden Sie in Abschnitt 2.4 unter dem vorherigen Link.

 

Batterien

 

Batterien unterliegen in Großbritannien auch der Mehrwertsteuer von 0 %, wenn sie als Teil einer Installation mit einem qualifizierten Material geliefert werden – mit anderen Worten, einer Solaranlage.

Da Batterien jedoch nicht in der Liste der ESMs selbst aufgeführt sind, kommen sie nicht in Frage, wenn sie als eigenständiges Produkt installiert werden. Solar Energy UK vertritt den Standpunkt, dass Batterien in die Liste der ESMs aufgenommen werden sollten, und plädiert weiterhin dafür.

 

Welche Auswirkungen wird diese Maßnahme haben?

 

Damit das Vereinigte Königreich sein Netto-Null-Ziel bis 2050 erreichen kann, muss es sicherstellen, dass 29 Millionen Haushalte dekarbonisiert werden, um saubere, erschwingliche Energie zu liefern. Dies bedeutet, den Einsatz heimischer kohlenstoffarmer Technologien und Energieeffizienzmaßnahmen zur Sanierung von Häusern zu fördern. Die Änderung der Mehrwertsteuer soll dazu beitragen, bezahlbare Energie für das Vereinigte Königreich sicherzustellen, indem sie Anreize für den stärkeren Einsatz von Solar-PV, Solarthermie und anderen Energieeffizienzmaßnahmen in Privathaushalten schafft.

 

Es gibt bereits starke finanzielle Argumente für Solarenergie in Privathaushalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Solar Energy UK-Bericht „The Value of Solar Property“: https://solarenergyuk.org/resource/the-value-of-solar-property-report/.

 

Was bedeutet das für die Energiespeicherung in Privathaushalten?

 

Solar Energy UK unterstützt Maßnahmen, um die Erschwinglichkeit von Solartechnologien sicherzustellen, und fordert weiterhin die Aufnahme von Batterien in die Liste der ESMs. So wie es aussieht, schrecken die Vorschriften die Verbraucher davon ab, ihre Häuser nur mit Speicher nachzurüsten, und benachteiligen diejenigen, die ihre Häuser aus finanziellen Gründen nicht auf einmal dekarbonisieren können.

 

Der steuerliche Status von Energiespeichern sollte nicht vom Ort ihrer Installation abhängen. Um dies zu beheben, besteht die logische Änderung darin, Batteriespeicher in die Liste der energiesparenden Materialien aufzunehmen, sodass sie für die Steuerbefreiung in Frage kommen MwSt. Solar Energy UK hat die Regierung dazu aufgefordert.

 

Dies würde auch Forderungen von Energieversorgern, Wirtschaftsführern, Verbraucherschützern und Gruppen im Parlament widerspiegeln, wie etwa dem Umweltprüfungsausschuss, die zuvor eine Senkung oder Abschaffung der Mehrwertsteuer auf umweltfreundliche Produkte gefordert haben.[1]


Empfehlungen von Solar Energy UK zur Unterstützung der Einführung von Solaranlagen und Energiespeichern in Privathaushalten

 

  • Alle Solar- und Energiespeicherinstallationen, einschließlich der Wartung bestehender Standorte, sollten der Mehrwertsteuer von 0 % unterliegen. Dies sollte die Energiespeicherung für Wohngebäude umfassen, wenn sie als eigenständige Maßnahme installiert wird.
  • Die Regierung sollte eine umfassende Konsultation mit der CO2-armen Industrie über die Gestaltung eines langfristigen Sanierungsförderprogramms für Hausbesitzer und -nutzer einleiten, das mindestens bis 2030 laufen soll.
  • Bauvorschriften sollten so gestaltet werden, dass sie Anreize für die Solarenergieerzeugung und Energiespeicherung vor Ort bieten und eine zugrunde liegende SAP-Methodik (Standard Assessment Procedure) enthält, die mit der fortschreitenden Technologie Schritt hält.

 


[1] ZB https://committees.parliament.uk/committee/62/environmental-audit-committee/news/139275/eaccalls-for-climate-and-nature-investment-to-beprioritised-in-the-economic- Recovery/ und https://green-alliance.org.uk/resources/green_light_for_change.pdf.

 

 

 

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